Jusos Hockenheim

Antrag: Cannabis entkriminalisieren

Veröffentlicht am 03.01.2011 in Anträge

Antragsteller: erweiterter Kreisvorstand
Antragsempfänger: Jusos Rhein-Neckar
Weiterleiten an: Juso- LV Baden-Württemberg, SPD Rhein- Neckar
Beschlossen am: 17.12.2010

Art. 2 des Grundgesetzes gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit. Das heißt, dass jeder tun und lassen kann, was er will, solange nicht andere geschützte Rechte dadurch berührt werden. Grund für das Verbot von Cannabis kann der Schutz der Gesundheit oder der Schutz der Gesellschaft vor den Suchterscheinungen der Konsumenten sein. Wenn man Cannabis in Verbindung mit den legalen Drogen Alkohol und Tabak setzt, wird deutlich, wie überholt das Verbot ist: Die gesundheitlichen Schäden von Alkohol und Tabak sind allgemein bekannt, sie bestehen bei Cannabis nicht. Auch negative Auswirkungen, wie Gewalt z.B. nach Alkoholkonsum wird durch Cannabis-Konsum nicht ausgelöst. Wie bei allen Rauschmitteln kann durch Cannabis eine Abhängigkeit von der Droge entstehen.

Ein maßvoller Umgang wie mit Alkohol und Tabal ist auch bei Cannabis erforderlich, es rechtfertigt nicht alleine ein Verbot. Verbotsbefürworter argumentieren damit, Cannabis sei eine Einstiegsdroge. Dies ist schlichtweg falsch. Bereits 1994 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die These von Cannabis als Einstiegsdroge in der Forschung abgelehnt wird. Durch das Verbot kommen Cannabiskonsumenten leichter in Kontakt mit Dealern, die auch andere illegale Drogen anbieten. Eine Legalisierung könnte dieses Problem beheben.

Die größte Gefahr, die durch Cannabiskonsum entsteht, ist also weder die Gesundheitsschädigung noch der “Einstieg” in härtere Drogen, sondern die strafrechtliche Verfolgung, die für den Konsumenten drastische Folgen, wie den Verlust der Fahrerlaubnis oder gar der Arbeitsstelle haben kann. Der Staat schafft zusätzlich zu eventuellen negativen Wirkungen des Cannabiskonsums selbst Probleme im Leben von Menschen. Wir haben nur eine begrenzte Anzahl von Polizisten, Staatsanwälten und Richter. Sie sind tendenziell überlastet. Jeder wegen Cannabis-Besitz, -Anbau oder -Handel Inhaftierte kostet 75 bis 100 Euro pro Tag allein an Inhaftierungskosten, ohne die Kosten des Ermittlungsverfahrens und den gerichtlichen Prozess.

Das sind weit über 25.000 Euro pro Person pro Jahr, die bei Schulen, Krankenhäusern, Jugendzentren und anderen sozialen Aufgaben durch Kürzungen zwangsläufig wieder eingespart werden müssen. Erwerbstätige, die wegen einer Verhaftung ihren Arbeitsplatz verlieren, werden oft zum Sozialfall. Sie können keine Steuern mehr zahlen und kosten stattdessen die Kommunen Tausende von Euro an Sozialhilfe. Die Strafverfolgung garantiert Kriminellen, die sich am Schmuggel und Handel erfolgreich beteiligen, hohe Gewinnspannen und verhindert gleichzeitig die effektive Verbrechensbekämpfung. Durch die Verfolgung von Millionen ansonsten rechtschaffener Bürger kann sich der Staat weniger um die Verfolgung wirklicher Verbrecher kümmern. Die Aufklärungsrate anderer Verbrechen fällt. In Ländern, die Cannabis besonders streng verfolgen, gibt es deutlich mehr Probleme mit „Lösungsmittelschnüffeln“ und Methamphetamin.

Da Cannabis momentan hart bestraft wird, ist es für Schwarzhändler „lukrativer“, gefährlicher Chemiedrogen wie Heroin und Amphetamin zu verkaufen, da diese pro Gramm mehr Gewinn bringen. Cannabiskonsumenten zahlen beim Einkauf keine Mehrwertsteuer. Schwarzhändler zahlen keine Einkommenssteuer. Cannabis ist zurzeit völlig steuerfrei. Cannabis als Pflanze ist so billig anzubauen wie Tee oder Küchenkräuter. Der Schwarzmarktpreis für Cannabis liegt jedoch bei ungefähr 7 Euro pro Gramm. Die „Differenz“ landet in den Taschen von Schwarzhändlern und Kriminellen. Bei einem legalen Verkaufspreis von ca. 5 Euro pro Gramm, wovon etwa die Hälfte auf eine Cannabissteuer entfallen könnte, ergäben sich Einnahmen von etwa 500 Millionen Euro. Dazu kämen noch die Lohn- und Einkommensteuern der in dieser Branche Beschäftigten sowie Sozialversicherungsbeiträge. „Gelegenheitskonsumenten“ bilden die Mehrzahl der Konsumenten. Laut einer IFT-Studie von 2000 gibt es nur knapp über 300.000 Erwachsene in Deutschland, die an mindestens 20 der letzten 30 Tage Cannabis konsumiert haben. Diese dürften für den Großteil des Verbrauchs verantwortlich sein. Gestehen wir jedem von ihnen seine 35 Gramm im Monat zu, dann kommen wir auf etwa 120 Tonnen pro Jahr. Der richtige Umgang mit Alkohol will erlernt sein. Dabei können unerfahrene Konsumenten von den Erfahrungen von Erwachsenen profitieren. Bei Cannabis ist es prinzipiell genauso. Da heute aber schon allein der Besitz verboten ist, findet der Konsum vorwiegend heimlich statt. Jugendliche können also nicht von den Erfahrungen Erwachsener lernen.

Deshalb fordern wir die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich aktiv für die Legalisierung von Cannabis und einer entsprechende Besteuerung von Cannabis einzusetzen. Das wäre gerecht, solidarisch und im besten Sinne freiheitlich, mit einem Wort: sozialdemokratisch.

 

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